Für unsere Leistung, d.h. für das - gerne wiederholte - persönliche Gespräch zur Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die Erstellung eines Entwurfes, die Vermittlung eines Termins zur öffentlichen Beglaubigung Ihrer Dokumente und deren anschließende Registrierung bei dem Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, berechnen wir Ihnen mit einer Pauschale von 249,90 € für den Verbraucher. Wünschen Sie außerdem unsere zweijährige postalische Erinnerung an etwaige Änderungswünsche oder Anpassungserforderlichkeiten aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben berechnen hierfür eine Pauschale von 19,90 € alle zwei Jahre.

Haben Sie eine Rechtschutzversicherung? Einige Versicherer übernehmen die Kosten für eine Erstberatung in den Bereichen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Wir fragen gerne für Sie an!

Bildnachweis: Bild von Prasanta Sahoo auf Pixabay

 

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